Bis auf weiteres sind bei der Feier von Gottesdiensten folgende Präventionsmaßnahmen verpflichtend einzuhalten:
- Alle Mitfeiernden der Gottesdienste müssen beim Betreten und Verlassen der Kirche einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Dieser darf während des Sitzens in der Bankreihe abgenommen werden.
- Der gemeinsame Gesang im Gottesdienst ist auf ein Minimum zu reduzieren und soll vor allem während des Kommuniongangs oder bei anderen Bewegungen in der Kirche unterbleiben.
- Einhaltung des 1-Meter-Abstands zwischen haushaltsfremden Personen.
Die Rahmenordnungen für die Gottesdienste haben sich gelockert.
Ab 29. Mai 2020 gilt:
- Es dürfen nun 100 Personen am Gottesdienst teilnehmen.
- Ein Abstand zu anderen Personen von mindestens 1 Meter ist einzuhalten, ausgenommen sind Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.
- Für das Betreten und Verlassen der Kirche sowie für das Bewegen innerhalb der Kirche ist es Pflicht, Mund-Nasen-Schutz zu tragen (dies gilt nicht für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr). Beim Kommuniongang ist der Mund-Nasen-Schutz nicht mehr verpflichtend.
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