Die Rahmenordnungen für die Gottesdienste haben sich gelockert.

Ab 29. Mai 2020 gilt:

  • Es dürfen nun 100 Personen am Gottesdienst teilnehmen.
  • Ein Abstand zu anderen Personen von mindestens 1 Meter ist einzuhalten, ausgenommen sind Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.

  • Für das Betreten und Verlassen der Kirche sowie für das Bewegen innerhalb der Kirche ist es Pflicht, Mund-Nasen-Schutz zu tragen (dies gilt nicht für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr). Beim Kommuniongang ist der Mund-Nasen-Schutz nicht mehr verpflichtend.
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