Die Rahmenordnungen für die Gottesdienste haben sich gelockert.
Ab 29. Mai 2020 gilt:
- Es dürfen nun 100 Personen am Gottesdienst teilnehmen.
- Ein Abstand zu anderen Personen von mindestens 1 Meter ist einzuhalten, ausgenommen sind Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.
- Für das Betreten und Verlassen der Kirche sowie für das Bewegen innerhalb der Kirche ist es Pflicht, Mund-Nasen-Schutz zu tragen (dies gilt nicht für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr). Beim Kommuniongang ist der Mund-Nasen-Schutz nicht mehr verpflichtend.